Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
empea, Hofheim, erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB's).
2. Zustandekommen des Vertrags
Der jeweilige Einzelvertrag über Dienstleistungen von empea kommt mit der Gegenzeichnung des Kundenantrags oder mit erster Erfüllungshandlung durch empea zustande, ohne dass es einer weiteren Zustimmung vom Kunden bedarf. Vertragspartner des Auftraggebers wird stets nur empea. Dies gilt unabhängig davon, ob empea sich zur Erbringung der Dienste einer Leistung Dritter bedient. Die Wirksamkeit des Gesamtvertrages wird von der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen nicht berührt.
3. Preise
Die Preisangebote werden in Euro angegeben und verstehen sich vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung zuzüglich der zum Vertragszeitpunkt gesetzlich festgesetzten Mehrwertsteuer. Werden Leistungen über eine längere Dauer erbracht (mind. 6 Monate), so ist empea berechtigt, die Preise durch schriftliche Vorankündigung mit einer Frist von 4 Wochen zu erhöhen. Der Auftraggeber hat in diesem Falle das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen.
4. Rechnungsstellung
Die vereinbarte Vergütung wird zu 50% bei Auftragserteilung fällig. Der Rest wird bei Fertigstellung fällig. Bei Aufträgen, die mehrere Monate umfassen, werden monatliche Zwischenabrechnungen durchgeführt. Werden Teilrechnungen nicht beglichen oder wird empea eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt, so ist empea berechtigt, die weitere Bearbeitung des Auftrags vorläufig einzustellen.
5. Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen.
6. Versicherungen
Sollten die an empea übergebenen Manuskripte, Originale, Dateien oder andere Materialien gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden, so hat der Auftraggeber selbst dafür Sorge zu tragen. Andernfalls kann nur die eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.
7. Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber haftet der Firma empea auf Ersatz für alle direkten und indirekten Schäden, wenn von ihm geänderte Internetseiten gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstoßen. Sofern Dritte dem Auftraggeber gegenüber geltend machen, dass die Einbeziehung von Basismaterial (Bilder, Fotografien, Filme, Logos, Zeichen oder sonstige Darstellungen) in die Urheberrechte, Markenrechte oder gewerblichen Schutzrechte Dritter eingreifen, so hat der Auftraggeber empea hierüber unverzüglich zu informieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, empea von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, empea bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und etwaige Schadensersatzbeträge zuzüglich der Kosten einer angemessenen Rechtsvertretung auf Verlangen von empea zu übernehmen. Diese Haftung umfasst auch Vermögensschäden.
8. Datenschutz
empea speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke erforderlich ist.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen vertraglichen Beziehungen zwischen empea und dem Kunden ist der für Hofheim zuständige Gerichtssitz. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB´s unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeit und Lücken.
Stand: 01/2012